Rechtliche und tierschutzspezifische Aspekte 
bei der Echsenhaltung

 
 
 
Reptilienhaltung erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit.
Es sollten bei der Haltung unserer Lieblinge die gesetzlichen und 
tierschutzspezifischen Vorgaben und Regelungen beachtet werden, um 
Probleme mit den Behörden zu vermeiden.
Dieser Beitrag bezieht sich dabei speziell auf das im Auftrag des Bundesministeriums 
für Ernährung, Landwirtschaft 
und Forsten von der DGHT e.V. herausgegebene "Gutachten 
über die Mindestanforderungen an die 
Haltung von Reptilien" vom 10. Januar 1997.

 

Gesetzliche Regelungen:

Artenschutzrechtliche Bestimmungen
Wer Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), oder das Bundes Artenschutzgesetz, oder eine 
andere landesspezifische Artenschutzregelung fallen, hält, zur Schau stellt oder verkaufen möchte, ist dazu verpflichtet die
notwendigen Bescheinigungen wie Herkunftsbestätigungen, Meldebescheinigungen oder Haltungsgenehmigungen bereitzuhalten 
und auf Verlangen vorzuzeigen, und im Falle einer Veräußerung des Tieres an den neuen Besitzer weiterzugeben.

Cites:

Die altbekannte Cites-Bescheinigung für alle sogenannten WA-II/C2 Tiere wurde im Juli 1997 abgeschafft. Es reicht nun 
aus, dass der Händler die Herkunft formlos bestätigt. Aus der Herkunftsbestätigung muss hervorgehen, ob das Tier aus einer
Nachzucht stammt oder aus einer Einfuhr, in diesem Fall mit Einfuhrgenehmigungsnummer und Exportland. Ebenfalls 
abgeändert wurden die ehemaligen Schutzstatuten WA I und WA II in WA Anhang A und Anhang B. Eine EU-Bescheinigung
(früher ein blaues Papier, heute gelb) ist erforderlich für alle Arten, die nach dem WA I oder nach der EG-Verordnung 
Anhang A streng geschützt sind und werden nur für gekennzeichnete Tiere angefertigt (Mikrochip oder Foto). Dazu gehören
z.B. alle Europäischen Landschildkröten, sowie einige Riesenschlangen und Echsen. Eine genaue Liste ist bei jedem Regierungspräsidium erhältlich.

In dem bereits zuvor erwähnten "Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien" werden zu allen 
Reptilienarten erforderliche Mindestmaße der Becken sowie wichtige grundlegende Beschreibungen 
der Terrariumseinrichtung gegeben..
Allgemeingültige Angaben lassen sich selbstverständlich nicht machen, da die Terrariengröße, sowie die Einrichtung und
das zu erschaffende Klima von Art zu Art unterschiedlich ist.
 
 

Chamäleons:

Beckenmaße (LxBxH)
4x2,5x4 Kopf-Rumpf bei zwei Tieren + 20%
Einrichtung des Terrariums:
erdiger Bodengrund, viel Grün als Sichtschutz und
Versteckmöglichkeiten bei der Aufzucht von Jungtiere
empfehlen sich Kleinstbehälter
 

Echsen(kletternd) groß:

Beckenmaße (LxBxH)
4x2x5 Kopf-Rumpf
Einrichtung des Terrariums:
erdiger Bodengrund, viele Kletteräste, Versteckhöhlen,
Badebecken und Verstecke
 

Echsen (kletternd) klein:

Beckenmaße (LxBxH)
bis zu 6x6x8 Kopf-Rumpf bei Paarhaltung
Einrichtung des Terrariums:
erdiger Bodengrund, viel Bepflanzung, Versteckhöhlen
 

Echsen (Boden) groß:

Beckenmaße (LxBxH)
5x2x2 Kopf-Rumpf
Einrichtung des Terrariums:
große Badebecken, stabile Aufbauten, Versteckhöhlen
 
 
 
 

Sonstiges:

Bei allen Echsen wird eine ausreichende UV-Beleuchtung, sowie bei allen Tieren eine ausreichende
Beheizung vorausgesetzt. Für nähere Beschreibungen der Haltungsbedingungen sei hier das Gutachten 
des DGHT e.V. wärmstens empfohlen.

Die Maße gelten in der Regel für einen Paarweisen Besatz auf Lebensdauer, jedes weitere Tier 
wird im Durchschnitt mit einer Vergrößerung von 15 bis 20 % des Beckens bedacht.


 









 


 
 
 
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