Gesetzliche Regelungen:
Artenschutzrechtliche Bestimmungen
Wer Tiere, die unter das Washingtoner
Artenschutzabkommen (WA), oder das Bundes Artenschutzgesetz, oder eine
andere landesspezifische Artenschutzregelung
fallen, hält, zur Schau stellt oder verkaufen möchte, ist dazu
verpflichtet die
notwendigen Bescheinigungen wie
Herkunftsbestätigungen, Meldebescheinigungen oder Haltungsgenehmigungen
bereitzuhalten
und auf Verlangen vorzuzeigen,
und im Falle einer Veräußerung des Tieres an den neuen Besitzer
weiterzugeben.
Cites:
Die altbekannte Cites-Bescheinigung
für alle sogenannten WA-II/C2 Tiere wurde im Juli 1997 abgeschafft.
Es reicht nun
aus, dass der Händler die
Herkunft formlos bestätigt. Aus der Herkunftsbestätigung muss
hervorgehen, ob das Tier aus einer
Nachzucht stammt oder aus einer
Einfuhr, in diesem Fall mit Einfuhrgenehmigungsnummer und Exportland. Ebenfalls
abgeändert wurden die ehemaligen
Schutzstatuten WA I und WA II in WA Anhang A und Anhang B. Eine EU-Bescheinigung
(früher ein blaues Papier,
heute gelb) ist erforderlich für alle Arten, die nach dem WA I oder
nach der EG-Verordnung
Anhang A streng geschützt
sind und werden nur für gekennzeichnete Tiere angefertigt (Mikrochip
oder Foto). Dazu gehören
z.B. alle Europäischen Landschildkröten,
sowie einige Riesenschlangen und Echsen. Eine genaue Liste ist bei jedem
Regierungspräsidium erhältlich.
In dem bereits zuvor erwähnten
"Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien"
werden zu allen
Reptilienarten erforderliche Mindestmaße
der Becken sowie wichtige grundlegende Beschreibungen
der Terrariumseinrichtung gegeben..
Allgemeingültige Angaben lassen
sich selbstverständlich nicht machen, da die Terrariengröße,
sowie die Einrichtung und
das zu erschaffende Klima von Art
zu Art unterschiedlich ist.
Chamäleons:
Beckenmaße (LxBxH)
4x2,5x4 Kopf-Rumpf bei zwei Tieren
+ 20%
Einrichtung des Terrariums:
erdiger Bodengrund, viel Grün
als Sichtschutz und
Versteckmöglichkeiten bei
der Aufzucht von Jungtiere
empfehlen sich Kleinstbehälter
Echsen(kletternd) groß:
Beckenmaße (LxBxH)
4x2x5 Kopf-Rumpf
Einrichtung des Terrariums:
erdiger Bodengrund, viele Kletteräste,
Versteckhöhlen,
Badebecken und Verstecke
Echsen (kletternd) klein:
Beckenmaße (LxBxH)
bis zu 6x6x8 Kopf-Rumpf bei Paarhaltung
Einrichtung des Terrariums:
erdiger Bodengrund, viel Bepflanzung,
Versteckhöhlen
Echsen (Boden) groß:
Beckenmaße (LxBxH)
5x2x2 Kopf-Rumpf
Einrichtung des Terrariums:
große Badebecken, stabile
Aufbauten, Versteckhöhlen
Sonstiges:
Bei allen Echsen wird eine ausreichende
UV-Beleuchtung, sowie bei allen Tieren eine ausreichende
Beheizung vorausgesetzt. Für
nähere Beschreibungen der Haltungsbedingungen sei hier das Gutachten
des DGHT e.V. wärmstens empfohlen.
Die Maße gelten in der Regel
für einen Paarweisen Besatz auf Lebensdauer, jedes weitere Tier
wird im Durchschnitt mit einer
Vergrößerung von 15 bis 20 % des Beckens bedacht.